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Verstößt ein Offizier gegen bestehende Regeln und Gesetze, schreitet die Disziplinarabteilung ein und untersucht die Angelegenheit. Je nach der Schwere der Missetat wird auch die Schwere der Bestrafung bestimmt; daher nennt man diese Abteilung im Flottenjargon auch schlicht das "Strafbüro". Dies kann mit einer Verwarnung ohne weitere Folgen über massive Punktabzüge, eine Degradierung um einen oder mehrere Ränge bis hin zur Exekution führen.
Aufgrund dieser weitreichenden Aufgabe haben Mitarbeiter dieses Verwaltungsorgans das Recht, in allen von ihnen für notwendigen befundenen HoloMail-Verteilern (ausgenommen der des Oberkommandos) mitzulesen. Insbesondere der Verteiler des Personalbüros wird zum Zweck der Kontrolle eingereichter Logbücher, Bewertungen, korrekt eingehaltener Urlaubsanträge usw. vom Strafbüro überwacht. Damit nimmt das Strafbüro die Stellung eines Kontrollorgans für die Einhaltung der Regelwerke ein.
Außer dieser Funktion als Schutzbeauftragter für einen korrekten Spielablauf hat die mil. Dienstaufsicht eine zweite Bedeutung: An diese Einrichtung werden alle Beschwerden verschickt, die den Dienst und den Spielablauf betreffen. Reicht ein Offizier Klage ein gegen einen anderen, kann durch das Strafbüro sogar ein öffentlicher Gerichtsprozess unter ebendessen Vorsitz und Beisitz des Oberkommandos angestrengt werden. Die Entscheidungen dieses Gremiums sind unanfechtbar.
Das Strafbüro erreichen Sie unter dem HoloLink HfR-DD <at> sw-battlefields.de.
| Institutionspersonal | ||
|---|---|---|
| Funktion | Rang und Name | Erreichbarkeit |
| Stellv. Leiter | vakant | |
Sollte ein Besatzungsmitglied seinen zulässigen Jahresurlaub (Urlaubsbestand wird in der Akte geführt) überschritten haben, wird es für weitere Abwesenheit bestraft (Verwarnung bzw. Verweis).
Wenn der Soldat ein Amt bekleidet und/oder eine besondere Aufgabe auf einem Schiff hat wie etwa Chronist, Bewertung o. ä., die terminlich gebunden sind, so hat der Antragsteller auf Urlaub mit seinem Antrag gleichzeitig eine Vertretung zu benennen, der diese Aufgabe/n während seines Urlaubes verbindlich ausführt. Diese Vertretung muss sich darüber im klaren sein, dass sie bei ungenügender Pflichtausführung belangt werden kann.
Ein Spieler gilt als unentschuldigt fehlend, wenn er innerhalb eines Kalendermonats keinen Zug geschrieben und sich nicht in den Urlaub abgemeldet hat. Wenn ein Spieler somit des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst überführt wurde, folgt eine Bestrafung.
Ein Bewertungszeitraum (BEW) endet alle vierzehn Tage an einem Freitag um 12:00 Uhr (abhängig von der Einheit). Der Kommandierende Offizier und/oder seine Stellvertreter haben bis zum darauffolgenden Dienstag, 23:59 Uhr, Zeit, sämtliche Bewertungen (Crewbewertung und Bewertung des KO) an die Crew und an das Personalbüro zu senden. Sollte diese Frist überschritten werden, erfolgt von Seiten der Dienstaufsicht eine Disziplinierung. Die Frist für die Nachreichung beträgt 48 Stunden nach Eingehen der schriftlichen Ermahnung.
Der für das Logbuch zuständige Chronist einer Einheit hat nach Ende des Bewertungszeitraumes bis zum darauffolgenden Freitag (23:59 Uhr) Zeit, das Logbuch im Forum zu veröffentlichen sowie an die Einheit zu versenden. Bei Nichteinhaltung der Frist erfolgt Bestrafung. Die Frist für die Nachreichung beträgt 48 Stunden nach Eingehen der schriftlichen Ermahnung durch die Dienstaufsichtsbehörde.
Die militärische Dienstaufsicht verfolgt im offiziellen Schriftverkehr die Einhaltung des Nachrichtenstandards. Bei Zuwiderhandlung wird gegen die entsprechende Person eine Pauschalstrafe verhängt.
Fällt bei einem Spieler ein Verstoß gegen die allgemeinen Regelwerke an, insbesondere beim Versäumnis von Fristen oder der Nichteinhaltung des Nachrichtenstandards, kann die militärische Dienstaufsicht der Rebellenallianz eigenständig tätig werden und je nach dem Verstoß eine der folgenden Strafen verhängen.
Für einen geringen Regelverstoß wie etwa die Missachtung des Nachrichtenstandards an offizielle Stellen der Rebellenallianz kann eine Pauschalstrafe verhängt werden. Sie bedeutet einen Abzug von 10 Punkten.
Eine Verwarnung zieht keinen Punktabzug nach sich. Die betreffende Person befindet sich nach Aussprache der Verwarnung lediglich in einer Bewährungsfrist von zwei Monaten Dauer.
Ein Soldat erhält einen 1. Verweis, wenn er sich innerhalb der Bewährungsfrist erneut schuldig gemacht hat. Maßnahme: 15 Punkte Abzug, erneut zwei Monate Bewährung.
Der Soldat wird um eine Rangstufe degradiert. Falls der Offizier ein Amt in einer Flotteninstitution hält und der Verweis aus der Vernachlässigung dieses Amtes resultierte, legt ihm das Flottenoberkommando nahe, sein Amt abzugeben. Die Bewährung wird wieder auf zwei Monate erneuert. Wenn der Soldat jedoch noch nicht den Rang eines Unteroffiziers erreicht hat, erfolgt zur Disziplinierung eine sofortige Strafversetzung nach Red Kalidor.
Der Soldat wird um zwei Rangstufen degradiert. Des weiteren wird die Person von sämtlichen Ämtern, falls vorhanden, enthoben. Die Bewährung wird erneut auf zwei Monate festgesetzt.
Der Soldat hat sich mehrfach schwerer Vergehen gegen die Rebellenallianz schuldig gemacht und wird deshalb in verschärfte Haft genommen und ohne Möglichkeit der Wiederkehr unehrenhaft aus den Streitkräften entlassen.